Außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung für Privatpersonen und Selbstständige
Außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung ohne Insolvenz. Begleitung für Privatpersonen und Selbstständige, die ihre finanzielle Situation außergerichtlich, diskret und strukturiert regeln möchten.
Ich biete außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierungen-ohne Insolvenz, ohne Rechtsberatung und ohne Sozialberatung.
Als Dipl.-Ökonom mit über 20 Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie durch wirtschaftliche Analyse, der Entwicklung realistischer Vergleichsquoten und strukturierter Verhandlungen mit Gläubigern.
Über 20 Jahre Erfahrung · bundesweit · diskret · unverbindlich
Keine Insolvenz – Keine Rechtsberatung – Keine Sozialberatung.
Eine Anfrage kann auch dann sinnvoll sein, wenn Ihre Situation noch nicht vollständig eskaliert ist und Sie frühzeitig prüfen möchten, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist.
- Diskret
- Unverbindlich
- Keine Verpflichtung
Außergerichtliche Schuldenregulierung als wirtschaftliche Alternative zur Insolvenz
Wenn Schulden zur Belastung werden

Erkennen Sie sich wieder?
- Mehrere offene Forderungen, die Sie nicht überblicken
- Das Gefühl, allein keine Lösung zu finden
- Orientierungslosigkeit und Angst vor den nächsten Schritten
- Ständige Mahnungen und der Druck von Gläubigern
- Fehlende Perspektive – wie geht es in den nächsten Monaten weiter?
- Je länger Sie warten, desto weniger Handlungsspielraum bleibt Ihnen.
Einordnung – Schulden richtig klären
Viele Menschen suchen Hilfe bei Schulden, wenn Mahnungen zunehmen, wirtschaftlicher Druck steigt und Unsicherheit entsteht.
Beratungsstellen erklären. Erklärungen allein reduzieren keine Schulden. Entlastung entsteht dort, wo tragfähige Vereinbarungen mit Gläubigern erreicht werden.
Häufig führt dieser Weg direkt in die Privatinsolvenz – nicht, weil es keine Alternativen gäbe, sondern weil außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung als Lösung oft zu spät geprüft wird.
Ich biete keine klassische Schuldnerberatung, sondern eine wirtschaftlich orientierte außergerichtliche Schuldenregulierung durch strukturierte Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern.
Insolvenzverwalter Hannover
Warum klassische Schuldnerberatung wirtschaftlich oft nicht ausreicht
Viele Schuldnerberatungen helfen dabei, Ordnung in die finanzielle Situation zu bringen.
Das ist wichtig – reicht aber häufig nicht aus.
Denn Schulden verschwinden nicht durch Überblick, sondern durch realistische wirtschaftliche Lösungen mit Gläubigern.Genau hier stößt klassische Beratung oft an ihre Grenzen.
Meine außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung setzt genau an diesem Punkt an – durch Analyse, Struktur und die Entwicklung tragfähiger Vergleichslösungen mit Gläubigern.
Sie besitzen eine Immobilie und haben Sorge, Ihr Haus oder Ihre Wohnung durch Schulden zu verlieren? In vielen Fällen gibt es wirtschaftliche Alternativen zu einer Insolvenz und zu einer vorschnellen Veräußerung. In diesem Blogartikel zur Immobilienrettung zeige ich, welche Schritte wirtschaftlich sinnvoll sein können und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten.
Ich biete keine Rechtsberatung, keine Sozialberatung und keine Insolvenzberatung an.
Beratung schafft Orientierung.
Verhandlung schafft Entlastung.

Außergerichtliche Schuldensanierung –
für wen dieser Ansatz geeignet ist
Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung richtet sich an Privatpersonen und Selbstständige, die ihre finanzielle Situation realistisch klären möchten und prüfen wollen, ob eine tragfähige außergerichtliche Schuldenregulierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich ist.
Unsere Schuldensanierungen bieten wir unter anderem in Hannover sowie in der Uckermark an.
Schulden werden nicht durch Gespräche reduziert.
Schulden werden durch tragfähige Vereinbarungen mit Gläubigern im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung reduziert.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQs
Typische Voraussetzungen:
- mehrere Gläubiger
- regelmäßiges Einkommen
- zunehmender wirtschaftlicher Druck
- Wunsch nach einer tragfähigen Lösung statt reiner Betreuung
- 1. Kostenlose wirtschaftliche Ersteinschätzung
- 2. Strukturierte Analyse Ihrer finanziellen Situation
- 3. Entwicklung eines realistischen Schuldenbereinigungsplans
- 4. Außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern
- 5. Stabilisierung und wirtschaftliche Planungssicherheit
Erfahrung und Verantwortung
Über 20 Jahre Erfahrung in Sanierung, Restrukturierung und außergerichtlicher Schuldenreduzierung.
- Keine unrealistischen Versprechen
- Keine Standardlösungen
- Klare wirtschaftliche Entscheidungen
Für wen ist diese Beratung gedacht?
- Diese Beratung ist nicht geeignet für Personen, die:
eine kostenlose Dauerberatung erwarten
schnelle oder garantierte Lösungen suchen
nicht bereit sind, sich mit der wirtschaftlichen Realität auseinanderzusetzen
- Die Beratung ist geeignet für Personen, die:
Klarheit und Struktur gewinnen möchten
eine ehrliche wirtschaftliche Einordnung schätzen
bereit sind, fundierte Entscheidungen zu treffen
Wichtige Hinweise zur außergerichtlichen wirtschaftlichen Sanierungsberatung
Wirtschaftlich orientierte Beratung
Meine Tätigkeit ist keine klassische sozialrechtliche Schuldnerberatung.
Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Analyse, strukturierte Einordnung der finanziellen Situation und die Entwicklung außergerichtlicher Lösungsansätze.
Für Unternehmer, Selbstständige & Privatpersonen
Die Beratung richtet sich sowohl an Unternehmer und Selbstständige als auch an Privatpersonen, die ihre finanzielle Situation außergerichtlich ordnen möchten.
Keine Rechtsberatung
Ich erbringe keine anwaltliche oder rechtliche Beratung.
Die Tätigkeit beschränkt sich auf wirtschaftliche Bewertung, Strategieentwicklung und strukturierte Kommunikation mit Gläubigern.
Keine Insolvenzberatung
Ziel der Beratung ist die Prüfung und Umsetzung außergerichtlicher Lösungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens – soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und realistisch ist.
Diskret & bundesweit
Die Beratung erfolgt vertraulich, unabhängig vom Wohnort und ohne öffentliche Verfahren.
Das schreiben Mandanten über den Service




Lassen Sie prüfen, ob Ihre Schulden außergerichtlich geklärt werden können, bevor irreversible Entscheidungen getroffen werden.
- Diskret
- Hannover & Bundesweit
- Ohne Verpflichtung
Hinweis zur Art der angebotenen Leistungen (RDG)
Die auf dieser Website angebotenen Leistungen stellen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.
Ich erteile keine Rechtsauskünfte, übernehme keine rechtliche Prüfung oder Bewertung von Forderungen, Verträgen oder Bescheiden und gebe keine rechtlichen Empfehlungen zur Durchsetzbarkeit, Anfechtbarkeit oder Wirksamkeit von Forderungen.
Eine Vertretung vor Gerichten oder Behörden erfolgt nicht.
Ich begleite keine Insolvenzverfahren, stelle keine Bescheinigungen nach § 305 InsO aus und biete keine Insolvenzberatung an.
Meine Tätigkeit ist keine soziale Schuldnerberatung und keine staatliche oder gemeinnützige Schuldnerhilfe.
Art der Dienstleistung
Es handelt sich ausschließlich um eine wirtschaftliche Dienstleistung zur außergerichtlichen Schuldenregulierung, insbesondere durch:
– wirtschaftliche Analyse der Schuldensituation
– Strukturierung von Verbindlichkeiten
– Entwicklung realistischer Vergleichsangebote
– Führung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern auf wirtschaftlicher Grundlage
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Alle von mir vorgenommenen Einschätzungen erfolgen ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Keine Erfolgsgarantie
Es werden keine bestimmten Ergebnisse, Forderungsreduzierungen oder Vergleichsausgänge zugesichert. Jede außergerichtliche Schuldenregulierung ist einzelfallabhängig und hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation sowie der Bereitschaft der Gläubiger zu Einigungen ab.
Nicht jede finanzielle Situation lässt sich außergerichtlich lösen. In bestimmten Fällen kann ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoller oder unvermeidbar sein.
Ein etwaiges Erfolgshonorar stellt keine Erfolgszusage dar und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Forderungsreduzierung oder einen bestimmten Vergleichsausgang.
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