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den Vergleich finanziell tragen können und geschickt verhandeln

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrag zuletzt geändert am:28. Januar 2026
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Wann ein außergerichtlicher Vergleich Erfolgsaussichten hat

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist nur dann realistisch umsetzbar, wenn Ihre Gläubiger durch die Einigung wirtschaftlich besser gestellt werden als im Fall einer Insolvenz. Ziel ist es, eine Situation zu schaffen, von der beide Seiten profitieren. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass Gläubiger bereit sind, auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen zu verzichten – nicht selten auf bis zu zwei Drittel der Gesamtsumme.

Der Vergleichsbetrag muss für Sie tragbar sein

Für Sie als Schuldner oder Schuldnerin ist ein Vergleich jedoch nur sinnvoll, wenn die vereinbarten Zahlungen dauerhaft leistbar sind. Ein Vergleich scheitert schnell, wenn die finanzielle Belastung zu hoch angesetzt wird.

Das Vergleichsbudget kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein. Möglich sind eine einmalige Zahlung, eine Ratenzahlung über einen bestimmten Zeitraum – häufig orientiert an der Dauer eines möglichen Insolvenzverfahrens – oder eine Kombination aus beiden Varianten.

Warum eine Einmalzahlung besonders attraktiv ist

Aus Sicht der Gläubiger stellt eine Einmalzahlung in der Regel die attraktivste Lösung dar. Sie bietet Planungssicherheit, da kein Risiko besteht, dass laufende Zahlungen später eingestellt werden.

Darüber hinaus entfällt für die Gläubiger der fortlaufende Verwaltungsaufwand, der mit der Kontrolle monatlicher Ratenzahlungen verbunden wäre. Diese Faktoren erhöhen die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen Vergleichs erheblich.

Ratenzahlungen als taktisches Mittel

Auch monatliche Ratenzahlungen können im Rahmen der Verhandlungen sinnvoll eingesetzt werden. Ist das Angebot einer Einmalzahlung sehr hoch, könnten Gläubiger vermuten, dass auf Ihrer Seite noch weiteres finanzielles Potenzial vorhanden ist.

In solchen Fällen kann ein Ratenmodell dazu beitragen, diese Erwartungshaltung zu relativieren und die Verhandlungsposition ausgewogener zu gestalten.

Besondere Ausgangslagen richtig nutzen

Gute Erfolgsaussichten bestehen auch dann, wenn im Falle einer Insolvenz weder pfändbares Einkommen noch pfändbares Vermögen vorhanden wäre und die Gläubiger somit leer ausgehen würden.

In dieser Situation ist jedoch Vorsicht bei der Argumentation geboten. Aussagen nach dem Motto ‚Nehmen Sie das Angebot an, sonst erhalten Sie gar nichts‘ können von Gläubigern als Druckmittel oder gar als Erpressung empfunden werden und zu einer Ablehnung führen.

Zudem gilt: Je geringer die Anzahl der beteiligten Gläubiger, desto höher sind in der Regel die Chancen, eine außergerichtliche Einigung erfolgreich abzuschließen.

Sachlich, transparent und überzeugend verhandeln

Eine erfolgreiche Verhandlungsstrategie sollte stets sachlich, transparent und nachvollziehbar sein. Ziel ist es, sich als redlicher Schuldner darzustellen, der ernsthaft bemüht ist, einen fairen Teil seiner Verbindlichkeiten zurückzuführen.

Ein erfahrener Schuldensanierer  kann hierbei entscheidend sein. Durch Erfahrung und Verhandlungsgeschick lassen sich individuelle Argumente gezielt hervorheben und die Chancen auf eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung deutlich verbessern.