Wann ist ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll?
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich wird häufig als Alternative zur Privatinsolvenz in Betracht gezogen. Ob dieser Weg für Sie sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob die Vorteile eines freiwilligen Vergleichs gegenüber einem Insolvenzverfahren überwiegen.
Diese Vorteile können sich insbesondere aus persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten ergeben.
Persönliche Gründe für einen Schuldenvergleich
Für viele Betroffene kommt eine Insolvenz aus persönlichen Gründen nicht in Frage. Häufig wird das Insolvenzverfahren als starke psychische Belastung empfunden. Der außergerichtliche Vergleich bietet hier eine weniger einschneidende Alternative, da kein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird und die damit verbundenen Belastungen entfallen.
Wirtschaftliche Vorteile eines außergerichtlichen Vergleichs
Ein zentraler wirtschaftlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit, die Schulden durch eine Einmalzahlung innerhalb kurzer Zeit zu regulieren. In vielen Fällen kann die Entschuldung bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein. Dadurch ist eine schnelle Rückkehr in das normale wirtschaftliche Leben möglich.
Zudem entfällt ein amtliches Insolvenzverfahren sowie die Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter. Auch arbeitsrechtliche Sorgen spielen für viele Schuldner eine Rolle. Zwar stellt eine Insolvenz grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar, dennoch befürchten viele Betroffene negative Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis.
In bestimmten Fällen kann eine Insolvenz auch aus anderen Gründen nicht möglich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine sogenannte Insolvenzantragssperre besteht. Eine solche Sperre kann unter anderem verhängt werden, wenn bereits in der Vergangenheit eine Restschuldbefreiung erteilt wurde. In diesem Fall kann eine Sperrfrist von bis zu zehn Jahren gelten.
Vergleich oder Insolvenz – wie treffen Sie die richtige Entscheidung?
Besteht die Wahl zwischen einem außergerichtlichen Vergleich und einem Insolvenzverfahren, sollten die individuellen Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ein entscheidender Faktor sind dabei die Erfolgsaussichten des Vergleichs.
Diese hängen maßgeblich von der Höhe des angebotenen Betrags ab, den Sie Ihren Gläubigern zur Verfügung stellen können. Das Vergleichsangebot sollte für die Gläubiger wirtschaftlich attraktiver sein als die Zahlungen, die sie im Rahmen einer Insolvenz erhalten würden.
Ist dies der Fall, kann ein außergerichtlicher Schuldenvergleich für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung darstellen. Scheitert der Vergleich dennoch, bleibt die Möglichkeit, im Anschluss ein Insolvenzverfahren zu beantragen, weiterhin bestehen.

