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Was ist außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung?

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrag zuletzt geändert am:11. Februar 2026
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Begriffliche Einordnung

Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung ist ein strukturierter, wirtschaftlich orientierter Prozess zur Regulierung überschuldeter Verbindlichkeiten ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Im Mittelpunkt stehen nicht rechtliche Bewertungen oder sozialpädagogische Betreuung, sondern die wirtschaftliche Analyse der Schuldensituation, die Entwicklung realistischer Zahlungs- und Vergleichsmodelle sowie die außergerichtliche Verhandlung mit Gläubigern.

Ziel ist es, eine wirtschaftlich tragfähige Einigung zu erzielen, die sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger umsetzbar ist.

Abgrenzung zur klassischen Schuldnerberatung

Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung ist keine klassische Schuldnerberatung.

Klassische Schuldnerberatung verfolgt in der Regel sozialpädagogische und rechtliche Unterstützungsziele, strukturiert Haushaltsbudgets und bereitet häufig Insolvenzverfahren vor.

Die wirtschaftliche Schuldensanierung hingegen verfolgt ein ergebnisorientiertes Ziel: die reale Reduzierung bestehender Verbindlichkeiten durch außergerichtliche Vergleiche und wirtschaftlich belastbare Vereinbarungen mit Gläubigern.

Abgrenzung zur Insolvenzberatung

Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung ist keine Insolvenzberatung und keine Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.

Ziel ist es gerade, eine Insolvenz zu vermeiden, sofern dies wirtschaftlich realistisch ist.

Nicht jede Schuldensituation ist außergerichtlich lösbar. Zu einer verantwortungsvollen wirtschaftlichen Arbeitsweise gehört es, offen zu benennen, wenn eine Insolvenz wirtschaftlich sinnvoller oder unvermeidbar erscheint.

Keine Rechtsberatung, sondern wirtschaftliche Dienstleistung

Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung stellt keine Rechtsberatung dar.

Es erfolgt keine rechtliche Prüfung von Forderungen, keine rechtliche Bewertung der Durchsetzbarkeit einzelner Ansprüche und keine rechtliche Vertretung gegenüber Gläubigern oder vor Gericht.

Im Mittelpunkt stehen ausschließlich wirtschaftliche Analyse, Strukturierung der Schuldensituation und die Entwicklung tragfähiger außergerichtlicher Vergleichsmodelle.

Typische Elemente der wirtschaftlichen Schuldensanierung

Zu den zentralen Bestandteilen der außergerichtlichen wirtschaftlichen Schuldensanierung gehören:

– vollständige wirtschaftliche Analyse der Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten
– strukturierte Erfassung aller Gläubiger und Forderungen
– realistische Bewertung der monatlichen Leistungsfähigkeit
– Entwicklung eines belastbaren Schuldenbereinigungsplans
– wirtschaftlich fundierte Vergleichsangebote an Gläubiger
– strukturierte außergerichtliche Verhandlungen
– schriftliche Fixierung der erzielten Vereinbarungen

Für wen ist die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung geeignet?

Diese Form der Schuldensanierung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer,

– die überschuldet sind,
– über ein grundsätzliches Einkommen verfügen,
– eine Insolvenz vermeiden möchten,
– und bereit sind, sich mit der wirtschaftlichen Realität ihrer Situation auseinanderzusetzen.

Sie ist nicht geeignet für Personen, die ausschließlich kostenlose Betreuung erwarten oder unrealistische Ergebnisse verlangen.

Grenzen der außergerichtlichen wirtschaftlichen Schuldensanierung

Nicht jede Schuldensituation lässt sich außergerichtlich lösen.

Grenzen bestehen insbesondere dann, wenn:

– keine ausreichende Leistungsfähigkeit vorhanden ist
– Gläubiger grundsätzlich nicht vergleichsbereit sind
– die Verschuldung in keinem Verhältnis zur Einkommenssituation steht

In solchen Fällen kann ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoller sein.

Zusammenfassung

Die außergerichtliche wirtschaftliche Schuldensanierung ist ein eigenständiger wirtschaftlicher Lösungsansatz zur Regulierung überschuldeter Verbindlichkeiten ohne Insolvenz.

Sie unterscheidet sich grundlegend von Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Rechtsberatung.

Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Analyse, strukturierte Planung und außergerichtliche Verhandlung – nicht juristische Bewertung oder sozialpädagogische Betreuung.